Sicherheitsstufen
Grundsätzlich wird zwischen vier Sicherheitsgraden unterschieden. Mit Zunahme des Grades nimmt auch die Überwindungssicherheit zu. Alarmanlagen des Grades 1 werden von der Polizei nicht empfohlenen und es wird von Geräten dieser Klassifizierung abgeraten.
Grad 2. ist für Wohnungen und Wohnhäuser vorgesehen, werden von den meisten Versicherern jedoch auch bei Gewerbeobjekten ohne besonderem Risiko anerkannt. Grade 3 ist für Wohnhäuser mit einem erhöhten Gefährdungspotential sowie für Gewerbe- und Behördenobjekte konzipiert. Anlagen des Grades 4 sind für Gebäude vorgesehen, die ein sehr hohes Gefährdungspotential aufweisen.